Die Personalverrechnung umfasst die Gebiete des Lohnsteuerrechtes sowie des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes. Die ständigen Änderungen werden durch laufende Weiterbildung erarbeitet.
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Ermittlung der monatlichen Lohnabgaben
- Ausdruck von Erlagscheinen
- Berechnung der pfändbaren Beträge bei Exekutionen
- Vertretung bei Beitrags- und Abgabenprüfungen durch die Behörden (Finanzämter, GKK, Gemeinde)
- Jahresauswertungen wie Lohnzettel, Lohnkonten
- Übermittlung Lohnzettel, Kommunalsteuererklärungen